Fix-Reifenmobil
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Bedingungen für Benutzer der Website
Die Anschrift der Firma Fix-Reifenmobil könne dem Impressum der Website entnommen werden.
Für alle Leistungen der Firma Fix-Reifenmobil gegenüber den Kunden, und zwar sowohl für den gegenwärtigen Auftrag als auch für alle zukünftigen Bestellvorgänge gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung, gültiger Fassung. Abweichungen der AGB´s des Kunden sind nur wirksam, wenn die Firma Fix-Reifenmobil diese ausdrücklich schriftlich oder per Email anerkannt hat. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültiger Fassung gelten durch die Nutzung des Leistungsangebotes dieser Website als verbindlich vereinbart.
Preise und Zahlungsbedingungen
Preise die in Auktionen erzielt werden sind für die Firma Fix-Reifenmobil sowie für den Kunden verbindlich. Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, zuzüglich Porto und Verpackung. Die Kosten der Verpackung können der Website entnommen werden. Es kommen die am Tage des Kaufes gültigen Preise zur Anrechnung.
Bei einer Online-Auktion gilt als Preis das abgegebene höchste Gebot während der Laufzeit der Online-Auktion.
Als Preis beim Sofort-Kauf-Artikel gilt der angegebene Festpreis.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse.
Rechte zur Anrechnung stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Fix-Reifenmobil anerkannt sind.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma Fix-Reifenmobil berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 Euro zu verlangen, sowie den Einzug der Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Vertragspartner oder Kunden zu übernehmen.
Lieferbedingungen, Liefervorbehalt
Die Firma Fix-Reifenmobil bemüht sich die Ware schnellstmöglich auszuliefern.
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der jeweiligen Angaben ist allein der Kunde verantwortlich.
Rechtsverbindliche Lieferfristen und- Termine sind gesondert schriftlich zu vereinbaren. Die Firma Fix-Reifenmobil ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Sollte es zum Lieferverzug durch die Firma Fix-Reifenmobil kommen, ist der Firma Fix-Reifenmobil vor Ausübung eines Rücktrittsrechtes eine angemessene Nachfrist, von mindestens 14 Tage, für eine Nacherfüllung zu setzen.
Liefertermine werden grundsätzlich unverbindlich vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhersehbarer Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma Fix-Reifenmobil oder dem Hersteller eintreten, wie z.b. höhere Gewalt, behördlichen Eingriffen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Transportmittelmangel, Sabotage. Hierdurch ist die Firma Fix-Reifenmobil berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Umstände oder Hindernisse hinauszuschieben. Wird dadurch der ursprünglich vereinbarte Liefertermin um sechs Wochen überschritten, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits gewährte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall beidseitig ausgeschlossen.
Gefahrübergang
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung und offensichtliche Mängel sind ebenfalls unverzüglich, jedoch spätestens acht Tage ab Empfang der Ware, schriftlich der Firma Fix-Reifenmobil anzuzeigen. Unwesentliche Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme, soweit diese dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Firma Fix-Reifenmobil zumutbar sind. Transportschäden sind dem Transporteur unverzüglich anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377, §378 HGB bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde in Abnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitteilungspflichten, ist die Firma Fix-Reifenmobil berechtigt, den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Wenn der Kunde sich in Abnahmeverzug befindet, geht die Gefahr bei einer zufälligen Verschlechterung oder Untergang der Kaufsache, zu diesem Zeitpunkt, auf dem Kunden über.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Die vom Kunden eingegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen und sind vor Absendung an die Firma Fix-Reifenmobil auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Bei fehlenden oder falschen Angaben kann der Auftrag nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Für Fehl – oder Falschlieferungen, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder aufgrund von Bedienfehlern des Kunden entstehen, wird seitens der Firma Fix-Reifenmobil keine Haftung übernommen.
Gewährleistung
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der Kunde Kaufmann, hat er Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, jedoch innerhalb von acht Tagen seit Empfang der Ware, schriftlich unter genauer Angabe der Gründe gegenüber der Firma Fix-Reifenmobil vorzubringen. Andernfalls ist die Gewährleistung der Firma Fix-Reifenmobil ausgeschlossen. Der bemängelte Gegenstand ist originalverpackt und kostenfrei an die Firma Fix-Reifenmobil zur Überprüfung zu übersenden.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Firma Fix-Reifenmobil.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist der Geschäftssitz der Firma Fix-Reifenmobil Erfüllungsort.
Für Verträge mit Kaufleuten ist der Geschäftssitz der Firma Fix-Reifenmobil Gerichtsstand. Die Firma Fix-Reifenmobil ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht oder an dem Gericht seiner Niederlassung zu verklagen.
Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschlands, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Datenverarbeitung
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Auktion bzw. der Kaufverträge ist es erforderlich, die persönlichen Daten der Bieter/Käufer zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der vertrauliche Umgang mit den Daten wird nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen gewährleistet.
Bei der Anmeldung und mit der Abgabe eines Gebotes bzw. Anklicken der Schaltfläche Sofort-Kaufen willigt der Bieter/Käufer in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ein.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam. Die Firma Fix-Reifenmobil und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
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