Fix-Reifenmobil
Straßenverkehr :: Winter
Braucht man eigentlich Winterreifen ?
Author: Peer Lambrecht 06.11.2006 08:18

So steht es in der Straßenverkehrsordnung

§ 2 Abs. 3a StVO
»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«

Bei ungeeigneter Bereifung speziell auf winterlichen Straßen muss mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Behinderung mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg gerechnet werden.

Auch wenn der Begriff "Winterreifen" im Gesetzestext nicht vorkommt, im Winter sind Winterreifen sicherer.

Die Anschaffung lohnt sich jedoch.
Denn wenn im Winter mit Sommerreifen ein Unfall passiert, kann es richtig teuer werden. Zwar zahlt die Haftpflicht immer für Schäden am anderen Wagen, egal ob das eigene Auto mit Winterreifen bestückt war oder nicht. Bei der Kasko-Versicherung für den eigenen Wagen kann es aber aber aussehen.

Lesen Sie auch Ihren Versicherungsvertrag genau durch.